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Die Button Lösung – wichtige Änderung im Checkout

Ab 1.8. muss im Checkout die letzte Seite – die Bestellzusammenfassung – angepasst werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Der Button, mit dem man die Bestellung abschließt muss klar machen, dass hier ein Kauf stattfindet. Hier sollte die Benamung z.B. wie folgt lauten:
    – Jetzt kaufen
    – Zahlungspflichtig bestellen
    – Kaufen
    – Kostenpflichtig bestellen
  • Der oben genannte „Jetzt Kaufen“ Button muss in Preisnähe erscheinen.
  • Der Satz „Bitte nehmen Sie unsere AGBs sowie die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis“ muss in der oder ähnlichen Formulierung vorhanden sein und die AGBs und Widerrufsbelehrungen müssen entsprechend verlinkt werden.
  • Es muss klar sein, was man bestellt. Insofern müssen artikelrelevante Attribute ersichtlich sein. Z.B. Schuhgröße, Speichergröße, Farbe u.ä.. Hier empfihelt es sich das in den Namen aufzunehmen, sofern im Checkout Prozess keine Attribute dargestellt werden.

Was genau in Ihrem Shop angepasst werden muss besprechen Sie bitte mit Ihrem Anwalt. Das kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Wir empfehlen die IT-Recht-Kanzlei in München.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen. Bitte kommen Sie rechtzeitig auf uns zu.

Links:
http://www.it-recht-kanzlei.de/buttonl%C3%B6sung-informationspflichten.html
http://www.it-recht-kanzlei.de/leitfaden-button-loesung.html
http://www.shopanbieter.de/news/archives/6220-leitfaden-zur-button-loesung.html
http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/06/04/button-loesung-bestellseite/
http://www.adzine.de/de/site/artikel/7029/ecommerce/2012/05/button-loesung-was-shopbetreiber-und-portalanbieter-jetzt-aendern-muessen

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