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Google Analytics und der Datenschutz

Die Diskussion um den Einsatz von google Analytics zur Zählung der Besucher geht seit Jahren. Zuletzt ging es um die Anonymisierung der IPs, wo google schnell eine Lösung implementiert hatte.

Letzte Woche gab es aus Hamburg ein „OK“ vom Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Hierbei müssen jedoch einige Punkte beachtet werden, welche nicht unerheblich sind:

  1. IP muss anonymisiert werden,
  2. Google Analytics muss im Datenschutz bereit stehen,
  3. Es muss ermöglicht werden, dass der Kunde dem widerspricht,
  4. Zwischen dem Websitebetreiber und Google muss ein Vertrag zur Auftragsdatenverwaltung abgeschlossen werden,
  5. ALLE Altdaten die bis zur Umstellung aufgelaufen sind müssen gelöscht werden.

Hier muss nun jeder selber entscheiden, wie wichtig ihm die Datenschutz Konformität wichtig ist. Gerade in sensiblem Umfeld sollte man das Thema ernst nehmen!
Für Umsetzungsfragen beraten wir Sie gerne. Kommen Sie einfach auf uns zu.

Links:
Blog von Kristian Köhntopp
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