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Neues Widerrufsrecht ab 13.6.2014

In den letzten Monaten war in fast allen Medien vom neuen Widerrufsrecht zu lesen. Haben Sie sich bereits auf die Änderungen eingestellt und Ihre Widerrufsbelehrungen bereits vorbereitet? Die Hauptänderung der EU Rechtsprechung ist, dass Verbraucher im Falle des Widerrufs die Kosten für die Rücksendung selber tragen müssen, wobei zukünftig die „40-Euro-Klausel“ wegfällt. Beachten Sie aber, dass es Sonderfälle bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen gibt. Die Formulierung der neuen Belehrung ist nicht einfach und die meisten empfehlen einen Fachanwalt zu rate zu ziehen. Wenden Sie sich doch an unseren Partner – die IT Recht Kanzlei – oder wenden Sie sich an Ihrem Anwalt.

 

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