PUBLIKATIONEN

Internationale Lieferungen: So bekommen Sie das Mehrwertsteuer-Chaos bei Magento in den Griff

Viele Onlinehändler verkaufen ihre Waren nicht nur an Kunden in Deutschland, sondern EU- oder sogar weltweit. Logistisch ist die Abwicklung solcher internationalen Aufträge kein großes Problem mehr. Kompliziert werden sie jedoch deshalb, weil die Händler verschiedene rechtliche Vorgaben bei der Ausweisung der Mehrwertsteuer beachten müssen. Und diese Aufgabe lässt sich ohne die Hilfe von Plugins in der Shop-Software kaum lösen.

Wer als Onlinehändler ausschließlich an Kunden in Deutschland liefert, wird mit dem Thema Mehrwertsteuer keine großen Schwierigkeiten bekommen. Zu beachten gilt hier nur, dass auf bestimmte Produkte wie Zeitschriften oder Bücher der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auszuweisen ist, während fast alle anderen Produkte mit 19 % besteuert werden.

Mwst-EU-EcommerceKomplizierter wird es jedoch, wenn Onlineshops auch Kunden im EU-Ausland beliefern. In jedem EU-Land gelten nämlich unterschiedlich hohe Mehrwertsteuersätze. Und das hat auch Auswirkungen für den Verkäufer: nämlich in Bezug auf die Berechnung der Mehrwertsteuer und die Frage, an welches Land die eingenommen Beträge abgeführt werden müssen.

Unterscheidung von physischen und elektronischen Waren.

Zunächst einmal gilt es bei dieser Frage, die folgenden beiden Produktbereiche zu unterscheiden:

  • Physische Waren
  • Elektronische Dienstleistungen (Apps, MP3s, Software, Video-Streamings etc.)

Bei physischen Waren gilt die Regel, dass die Besteuerung am Ort des Versenders erfolgt.

Beispiel: Ein niederländischer Kunde bestellt bei einem deutschen Onlineshop einen LCD-TV für 1.000 €. In diesem Fall wird auf der Rechnung – wie auch bei einem deutschen Kunden – die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % berechnet und das Geld an das hiesige Finanzamt abgeführt.

Ausnahme: Diese Regelung gilt allerdings nur solange, wie eine festgelegte Lieferschwelle bei Ausfuhren in dieses EU-Land nicht überschritten wird. In den Niederlanden liegt dieser Schwellenwert bei 100.000 €. In vielen anderen EU-Ländern (u.a. Österreich, Spanien und Italien) liegt dieser Wert bei 35.000 €. Doch was bedeutet das in der Praxis?

Beispiel: Ein deutscher Onlineshop hat im Jahr 2015 schon für 99.500 € Waren an Kunden in den Niederlanden verschickt. Jetzt bestellt ein weiterer holländischer Kunde einen LCD-TV für 1.000 €. Mit dieser Bestellung wird also der Schwellenwert überschritten. In diesem Fall gilt ab sofort die neue Versandhandelsregelung in der EU. Jetzt muss die niederländische Mehrwertsteuer in Höhe von 21 % ausgewiesen und der entsprechende Betrag an die dortigen Finanzbehörden abgeführt werden. Das gilt für alle Bestellungen aus den Niederlanden für das aktuelle und das Folgejahr.

Bei elektronischen Dienstleistungen richtet sich hingegen die zu fordernde Umsatzsteuer grundsätzlich nach dem Wohnort des Empfängers. Deutsche Onlineshops müssen also beim Verkauf eines Software-Downloads an ausländische Kunden jeweils eine unterschiedlich hohe Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Für spanische Kunden müssten etwa 21 % ausgewiesen werden, für britische 20 % und für maltesische 18 %.

Noch komplizierter wird es, wenn ein Shop nicht nur an Privatpersonen, sondern auch an Unternehmen im Ausland verkauft. Für gewerbliche Kunden gelten nämlich wiederum völlig andere Vorgaben.

Eine sehr gute Übersicht, bietet der Ratgeber „Mehrwertsteuern und der grenzüberschreitende Onlinehandel in der EU“ bei shopanbieter.de

Probleme in der Praxis

Dieses Mehrwertsteuerwirrwarr bringt in der Praxis jede Menge Probleme mit sich:

  1. Welchen Preis zeigt man im Shop an? Schließlich kann die Shop-Software nicht sofort erkennen, ob es sich um einen deutschen oder ausländischen Kunden handelt.
  2. Wenn man sich dazu entscheidet, den „deutschen“ Preis anzuzeigen: Soll man dann den Endpreis bei ausländischen Kunden während des Check-outs gegebenenfalls verändern?
  3. Wie kann die Shop-Software für jeden Kunden eine korrekte Rechnung mit dem richtigen Mehrwertsteuersatz erstellen?
  4. Wie sorgt man für eine korrekte Übergabe der Bestell- und Steuerdaten an die ERP-Software?

Die Preise während des Check-Outs zu verändern, dürfte keine empfehlenswerte Vorgehensweise sein. Schließlich würde man so seine ausländischen Kunden verwirren oder sogar verärgern. Sinnvoller ist es, im Shop für alle Kunden einheitliche Brutto-Preise zu verlangen und die schwankenden Margen in Kauf zu nehmen.

Für jeden Kunden die richtige Mehrwertsteuer

Die Aufgabe, jedem ausländischen Kunden automatisch den korrekten Steuersatz anzuzeigen, ist selbst mit mächtigen Shop-Lösungen wie Magento mit Bordmitteln kaum möglich. Hilfe verspricht das Plugin „EU VAT Enhanced“ von Geissweb . Die Software-Erweiterung, die 99 € zzgl. Mehrwertsteuer kostet, ermöglicht es, dass während des Check-outs Kunden den folgenden Gruppen automatisch zugeordnet und die korrekte Mehrwertsteuer-Angabe sichergestellt wird:

  • B2C Allgemein
  • B2B innerhalb Europas
  • B2B eigenes Land
  • B2B/B2C außerhalb Europas

Ermöglicht wird die Zuordnung unter anderem durch die Validierung der Kunden-USt.-ID über das VAT Information Exchange System (EU VIES) der Europäischen Union.

EU VAT Enhanced löst somit das Mehrwertsteuerproblem für deutsche Onlinehändler, die ins Ausland liefern, vollautomatisch. Deshalb wird das Plugin zum Beispiel von der Magento-Agentur Cyberday, die für viele Shop-Betreiber die Pflege der Magento-Shops übernimmt, großflächig eingesetzt. Vor allem, wenn B2B und B2C sowie elektronische Dienstleistungen in Betracht kommen, wird man dem Thema Mehrwertsteuer bei internationalen Lieferungen mit Standard-Mitteln nicht mehr Herr. Insbesondere die Gestaltung des Checkouts und die Übermittlung zum ERP sind problematisch, da der Shop den Besucher im Vorfeld nicht identifizieren kann.

Fazit

Das Modul von Geissweb und die Anpassungen von CYBERDAY lösen das Problem ganz simpel: Im Check-out wird nach einer Abfrage „privat oder Firmenkunde“ und der Artikelarten (elektronisch oder physisch), die im Warenkorb liegen, die für das Zielland und die Artikelart korrekten Steuersätze ausgewiesen. So stellen internationale Bestellungen künftig kein Problem mehr da!

Links:

Grafik:

 

Dieser Beitrag wurde in folgenden Artikeln erwähnt:

Schreibe einen Kommentar

Ähnliche Artikel
Kontakt