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Rechtsneuigkeiten im E-Commerce für Juni 2015

Darf ich bei unberechtigten Reklamationen Schadensersatz verlangen?

Nur, wenn der Käufer eine unberechtigte Reklamation in böser Absicht geltend gemacht hat. Erkennt der Kunde bzw. hat er fahrlässig nicht erkannt, dass der Mangel aus seiner eigenen Sphäre stammt und verlangt er dennoch vom Verkäufer, den Mangel zu beseitigen, kann dies durchaus eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung darstellen. Achtung: Besondere Fachkenntnisse dürfen dabei nicht unterstellt werden, so dass dem laienhaften Käufer insoweit keine Vorwürfe gemacht werden können. Ist es dem Käufer dagegen hingegen nicht möglich zu klären, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, darf er Mängelrechte geltend machen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis nach der (fachgerechten) Prüfung durch den Verkäufer im Ergebnis dann als unberechtigt herausstellen sollte.

Weitere Infos bei der IT-Recht Kanzlei: http://www.it-recht-kanzlei.de/unberechtigte-reklamationen-schadensersatz.html

Wie kann ich bei Instagram ein Impressum rechtssicher einbinden?

Das geht recht einfach durch den Rückgriff auf eine alternative Anzeigeoption per Verlinkung. Welche Schritte gewerbliche Account-Inhaber zur rechtssicheren Einbindung ihres Impressums auf Instagram befolgen müssen, zeigt eine neue Schritt-für-Schritt-Anleitung der IT-Recht Kanzlei München. Grund für diesen kleinen Kunstgriff: So wie viele andere soziale Netzwerke auch, stellt Instagram seinen geschäftsmäßigen Nutzern keine eigene Rubrik für die Einbettung eines Impressums bereit, sodass der Pflicht nach §5 Abs. 1 TMG nur auf diese Weise genügt werden kann.

Weitere Infos bei der IT-Recht Kanzlei: http://www.it-recht-kanzlei.de/erstellen-impressum-instagram.html

Darf ich mich bei Amazon an identische Artikel mit unterschiedlicher GTIN „anhängen“?

Diese Frage ist leider schwierig zu beantworten, da die Rechtsprechung zu diesem Thema sehr uneinheitlich ist. Kürzlich hatte das Landgericht Düsseldorf in einem „Anhänger“-Fall mit identischem Produkt in unterschiedlicher Verpackung zu entscheiden und sowohl eine Wettbewerbs- als auch Markenverletzung abgelehnt (Urt. v. 15.04.2015, Az. 2a O 243/14); das gleiche Gericht entschied allerdings zuvor bereits bei der Übernahme einer fremden ASIN auf Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware (Urt. v. 22.04.2015, Az. 2a O 98/15). Solange keine klare Rechtsprechungslinie existiert, verbleibt vor allem bei der Frage um die Mitverwendung einer ASIN große Ungewissheit – die IT-Recht Kanzlei wird weiterhin über den Stand der Rechtsprechung zu dieser Thematik informieren.

Weitere Infos bei der IT-Recht Kanzlei: http://www.it-recht-kanzlei.de/lg-duesseldorf-anhaengen-amazon.html

Muss ich AGB im Onlineshop zwingen per „Häkchensetzung“ einbinden?

Nicht unbedingt: Da es für die Einbeziehung von AGB nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Kunden ankommt, sondern hierfür die Möglichkeit der Kenntnisnahme in zumutbarer Weise ausreicht, ist die Verwendung von Checkboxen im elektronischen Bestellprozess zwar möglich aber nicht nötig. Deutlich wichtiger ist, dass die AGB rechtswirksam formuliert sind und dem Kunden ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Infos bei der IT-Recht Kanzlei: http://www.it-recht-kanzlei.de/h%C3%A4kchen-setzen-agb-bestellprozess.html

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