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RECHTSNEUIGKEITEN IM E-COMMERCE VOM OKTOBER 2017

Der Herbst beginnt und damit ist es nicht weit bis zum Weihnachtsgeschäft – Zeit, sich für die aktuellen Entwicklungen im eCommerce-Recht zu rüsten. Diesmal: Fragen und Antworten zu WhatsApp, wirksame Beschränkungen des Erwerberkreises im B2B-Bereich und zu aktuellen Abmahngründen.

Was muss ich bei der kommerziellen Nutzung von WhatsApp beachten?

Da gibt es so einiges. WhatsApp ist die in Deutschland meist genutzte Messeging App – während der Messenger-Dienst der Facebook-Tochter bislang insbesondere für private Kommunikation genutzt wurde, erkennen mittlerweile auch immer mehr Händler das Potenzial von WhatsApp für ihr Unternehmen: Die App ist schnell und effizient und bietet damit gute Voraussetzungen für Direktmarketing-Maßnahmen wie das Verschicken von Kurz-Newslettern und die direkte Kommunikation mit bestehenden und potenziellen Kunden. Doch was sagt das deutsche Recht zur geschäftlichen Nutzung von WhatsApp? Die IT-Kanzlei hat für Sie die wichtigsten Punkte, von Datenschutz über Impressumspflicht bis zur Abwicklung einer Bestellung, in einem übersichtlichen Beitrag zusammengestellt.

Was muss ich im Zusammenhang mit dem neuen Verpackungsgesetz beachten?

Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Ab dann gelten neue gesetzliche Regelungen für das Inverkehrbringen sowie die Rücknahme, Sortierung und Verwertung von Verpackungen. Das Gesetz löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab und ist auch für Online-Händler bindend. Insbesondere für Onlinehändler mit geringeren Verpackungsmengen ist die Verpackungslizenzierung oftmals ein notwendiges Übel. Hier schafft jedoch das Online-Portal „activate – by Reclay“ Abhilfe. Das Unternehmen activate, Kooperationspartner der IT-Recht Kanzlei, bietet Verpflichteten eine einfache und schnelle Möglichkeit, in nur wenigen Schritten den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung nachzukommen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Verpackungsverordnung.

Wie streng sind die Anforderungen an eine wirksame Beschränkung des B2B-Erwerberkreises?

Die gute Nachricht: der BGH hat die Anforderungen gerade etwas gelockert. Bislang waren Händler insbesondere verpflichtet, durch eine Art virtuelle Ein- und Ausgangskontrolle sicherzustellen, dass tatsächlich nur Unternehmer eine Bestellung auslösen können; in einem aktuellen Urteil (BGH, Urt. v. 11.05.2017, Az. I ZR 60/16) ließ der Bundesgerichtshof nun jedoch einen deutlichen Hinweis im Online-Shop auf die Angebotsbeschränkung genügen. Was B2B-Händler nach dem Urteil des BGH künftig dennoch zu beachten haben, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben, haben die IT-Kanzlei in einem ausführlichen Beitrag für Sie zusammengefasst.

Abmahnradar: Was wird momentan abgemahnt?

Was haben Textilkennzeichnung, Lebensmittelverkauf, Darstellung von Grundpreisen, Bilderklau sowie die Marken Thermoport und Space Wallet gemeinsam? Richtig, alles sind aktuelle Abmahngründe. Ausführliche Informationen und gute Tipps zur Vermeidung solcher Abmahnungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Abmahnradar.

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