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RECHTSNEUIGKEITEN IM E-COMMERCE VOM FEBRUAR 2018

Eine neue EU-Verordnung wird ihre Schatten voraus – diesmal: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Außerdem im Programm: Initiative Fairness im Handel und Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails.


DSGVO (I): Muss ich einen Datenschutzbeauftragten ernennen?

Die ab dem 25.05.2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung bürdet Onlinehändlern eine Fülle von Pflichten auf. In dem Zusammenhang wird derzeit oft gefragt, ob und in welchen Fällen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig sein wird. Was gilt etwa für Onlinehändler, die mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen? Was bedeutet automatisiert und wer genau ist mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt? Gilt die Schwelle von zehn Personen uneingeschränkt? Die IT-Recht Kanzlei hat diese Frage übersichtlich und verständlich aufbereitet – die Antwort finden Sie in diesem Beitrag. 

DSGVO (II): Was muss ich sonst noch beachten?

Neben der (eventuellen) Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten werden Onlinehändler mit einer Reihe von Neuerungen konfrontiert. Insbesondere müssen die Händler alle Strukturen und Prozesse an das dann EU-weit einheitlich geltende und harmonisierte Datenschutzrecht angepasst haben. Wir haben uns auch dieser Thematik angenommen und beantworten in einem übersichtlichen Beitrag die wichtigsten und gängigsten Fragen im Zusammenhang mit den neuen datenschutzrechtlichen Regelungen finden Sie hier. 

Wie läuft’s mit der Initiative „Fairness im Handel“?

Ziemlich gut! Die Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei ist auch nach über einem Jahr seit Gründung weiter auf Erfolgskurs: Nahezu täglich steigt die Teilnehmerzahl und mehrere tausend Mitglieder treten für das gleiche Ziel an: Weniger Abmahnungen – mehr Fairness. Und weiterhin getragen wird die Initiative aus dem gesamten E-Commerce Umfeld der IT-Recht Kanzlei. P.S.: Die Teilnahme an der Initiative „Fairness im Handel“ ist für Mandanten der IT-Recht Kanzlei mit keinerlei Kosten verbunden. Sie wollen mehr erfahren? 

Welche Pflichtangaben muss ich in geschäftlichen E-Mails hinterlegen?

Meist enthalten E-Mails am Ende nur ein nettes, abschließendes Grußwort. Eine Signatur mit Name und Anschrift fehlt häufig. Doch E-Mail-Signaturen erleichtern nicht nur die Kontaktaufnahme potenzieller Kunden für telefonische Rückfragen; in der Regel sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Die IT-Recht Kanzlei hat für Sie einen übersichtlichen Beitrag zusammengestellt, der verständlich erläutert wann eine Pflicht zur E-Mail-Signatur konkret besteht und wie sie zu erfüllen ist.

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