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RECHTSNEUIGKEITEN IM E-COMMERCE VOM MAI 2018

Endspurt! Am 25.05.2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft – dieser Blogartikel steht daher zum letzten Mal ganz im Zeichen des Datenschutzes.

DSGVO (I): Wie gehe ich korrekt mit dem Recht auf Datenlöschung um?

Mit dem Umfang der weltweit transferierten Datensätze steigt bei vielen Menschen auch die Sensibilität für ihre personenbezogenen Daten. In der Beratungspraxis der IT-Recht Kanzlei stoßen diese zuletzt häufiger auf den Wunsch von Kunden, dass ihre personenbezogenen Daten nach Abwicklung einer Bestellung gelöscht werden. Grundsätzlich müssen Händler die Wünsche Ihrer Kunden befolgen, doch es gibt unter der Geltung der DSGVO bestimmte Voraussetzungen für die Löschung sowie Ausnahmen, in denen das Gesetz zur Aufbewahrung von Daten zwingt. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Einblick und stellt Ihren Mandanten DSGVO-konforme Mustermitteilungen bereit.

Mehr erfahren Sie hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/dsgvo-recht-datenloeschung.html

DSGVO (II): Wie kann ich einfach ein DSGVO-konformes Verarbeitungsverzeichnis erstellen?

Wie die IT-Recht Kanzlei bereits berichtet hat, bringt die DSGVO insbesondere deutlich verschärfte Dokumentationspflichten für alle Verantwortlichen mit sich; hierzu gehört u. a. auch die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 Abs. 1 DSGVO. Die IT-Recht Kanzlei hat nun ihr Versprechen wahr gemacht: Das Verarbeitungsverzeichnis ist fertig und steht ihren Mandanten im Mandantenportal kostenfrei zur Verfügung. Auch hier haben sie versucht Komplexes einfach zu machen und leiten mit Hilfe eines Konfigurators durch die Fragen zum Verantwortlichen, den Verarbeitungstätigkeiten, TOMs & Co.

Alle Informationen finden Sie hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/kostenloses-verarbeitungsverzeichnis-fuer-online-haendler.html

DSGVO (III): Was muss ich bezüglich der „last minute“-Änderung der DSGVO beachten?

Nicht genug, dass die ab dem 25.05.2018 geltende DSGVO derzeit den Ecommerce massiv auf Trab hält, grätscht nun der Europäische Rat in letzter Minute noch mit einer Berichtigung der DSGVO dazwischen. Die nunmehr erfolgte Korrektur der DSGVO wenige Tage vor deren Geltung ist in erster Linie sprachlicher und grammatikalischer Natur. In Bezug auf die datenschutzfreundliche Voreinstellung dürfte jedoch von einer tatsächlichen, inhaltlichen Verschärfung der gesetzlichen Vorgabe auszugehen sein, und nicht nur von einer sprachlichen Korrektur. Es erscheint – schon aufgrund des erheblichen Umstellungsaufwands – jedoch übereilt, deswegen derzeit Anpassungen an Prozessen dahingehend vorzunehmen, dass künftig keine freiwillige Angabe personenbezogener Daten mehr möglich ist, die nicht für den konkreten Verarbeitungszweck erforderlich sind, solange bis durch die Rechtsprechung die Reichweite der gesetzlichen Anordnung nicht präzisiert wurde.

Mehr zum Thema erfahren Sie hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-nachbesserung-datenschutzgrundverordnung.html

DSGVO (IV): Wie kann ich mich jetzt noch effektiv auf die DSGVO vorbereiten?

Das Thema DSGVO bereitet Ihnen als Onlinehändler Sorgen? Die IT-Recht Kanzlei hat ein Gegenmittel! Mit ihrem DSGVO-Schutz bietet Ihnen die IT-Recht Kanzlei umfassende Hilfestellungen und Rechtssicherheit in Bezug auf die DSGVO – und das bereits im Rahmen des Starterpakets für mtl. nur 9,90 Euro €. Dabei hat sie ihren Fokus immer auch auf die kleineren Händler gerichtet und achtet auf praxistaugliche Umsetzungshilfen, die einen möglichst ressourcenschonenden Umstieg auf die DSGVO ermöglichen.

In diesem Sinne: don’t panic – get started! https://www.it-recht-kanzlei.de/dsgvo-schutz.html

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