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E-Commerce-Themen im Juli 2018 – Leseempfehlung für Shopbetreiber von Cyberday

Willkommen zum monatlichen Branchenrückblick. Im Juli bestimmten zwei spannende Urteile gegen große Player den deutschen E-Commerce. Das Oberlandesgericht München rügte Media Markt für eine zu schwammige Lieferzeit-Formulierung: Der Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar“ ist demnach nicht rechtens. Und das Oberlandesgericht Frankfurt folgte einer EuGH-Empfehlung zum Thema Luxusmarken auf Marktplätzen und untersagte den Vertrieb eines Luxus-Parfüms der Firma Coty über den Amazon-Marktplatz. Außerdem kündigt sich im Code der Snapchat-App eine Partnerschaft mit Amazon an. Und Google plant neue Werbeprodukte auf Basis von maschinellem Lernen.

Media Markt: Das Oberlandesgericht München hat Media Markt wegen zu unkonkreter Formulierungen zum Liefertermin im Online-Shop abgestraft. Ein Smartphone Galaxy S6 wurde dort mit dem Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar“ angeboten. Dies verstieß nach Ansicht der Verbraucherzentrale jedoch gegen die gesetzlichen Informationspflichten bei der Lieferzeitangabe. Sie klagte dagegen – und bekam Recht. Noch kann Media Markt aber Beschwerde gegen das Urteil einlegen. ->Onlinehändler-News

Snapchat: Das Social Network partnert offenbar mit Amazon. Aktuell baut Snapchat an einer visuellen Produkt-Suche, mit der Nutzer direkt zu Amazon weitergeleitet werden könnten. Darauf weisen Teile des Codes der Snapchat-App hin. ->Techcrunch

Google: Im Rahmen seiner Google Marketing Live 2018 kündigte der Konzern den Launch neuer Werbeprodukte an. Der Clou: Sie sollen alle auf maschinellem Lernen (ML) basieren. So könnten Werbetreibende Anzeigen zielgerichteter erstellen und ausspielen. ->Internetworld

eBay: Mithilfe eines neuen Kreditprogramms unterstützt Ebay künftig seine US-Händler. Der Marktplatz will Kapital in Höhe von 500 bis 100.000 US-Dollar vergeben und damit das Wachstum der Unternehmen fördern. Partner an ebays Seite wird das Kreditvergabeunternehmen Square Capital sein, welches 2014 vom Payment-Anbieter Square gegründet wurde. ->Onlinehändler-News

Unternehmerinnen der Zukunft: Das Amazon-Förderprogramm „Unternehmerinnen der Zukunft“ ist nach fünf Monaten Coaching für 18 Online-Händlerinnen zu Ende gegangen. Vier Siegerinnen wurden in den Kategorien „Von Online zu Offline“, „Marktplätze“, „Export“ und „Markenbildung gekürt. Exportmeisterin wurde Julia Ritter von desiary.com, die während der fünf Monate ihren Auslandsanteil am Amazon-Umsatz von 0 auf 20 Prozent steigerte. ->shopanbieter.de

Amazon Fresh: Nach 14 Monaten Zusammenarbeit hat sich die Münchner Bio-Marktkette „Basic“ vom Lieferservice Amazon Fresh zurückgezogen. Das Ende der Kooperation war bereits Anfang 2018 bekannt gegeben worden. Der Grund: Die Erwartungen an die Plattform hätten sich „bedauerlicherweise nicht erfüllt“, so Marketing-Leiter Manuel Zalles-Reiber. ->Chip.de

Otto: Es ist das Ende einer Ära: Im Dezember 2018 verschickt Otto zum letzten Mal seinen traditionsreichen großen Hauptkatalog. Nach 68 Jahren vollzieht das Unternehmen damit eine interessante Transformation. Es wandelt sich vom einstigen Katalogversender zum reinen Online-Händler. ->Internetworld

Luxusmarken/Amazon: Das OLG Frankfurt hat den Vertrieb von Luxus-Parfüms der Firma Coty über den Amazon-Marktplatz untersagt. Das Gericht folgt damit einem EuGH-Urteil, wonach pauschale Plattformverbote nicht rechtens sind und Ausnahmen einer nachprüfbaren Rechtfertigung bedürfen. ->Internetworld

Zalando: Der Fashion-Händler glaubt an punktgenaue Lieferung. Auf der eLogistics World Conference in München stellte Zalando sein Same Day und Next Day Delivery-Konzept vor. Ziel sei nicht unbedingt die schnellstmögliche Lieferung, sondern dass die Kunden mehr Kontrolle über ihr Paket bekommen und besser informiert werden, wann genau das Paket eintreffen wird. ->Internetworld

sportbedarf.de: Der Onlinehändler sportbedarf.de ist aus eigener Kraft auf respektable 12 Millionen Euro Jahresumsatz gewachsen. Nun steckt er jedoch in der klassischen Wachstumsfalle, da das Geld für weiteres Wachstum fehlt. Über eine Crowdfunding-Kampagne versucht er deshalb, 100.000 bis 500.000 Euro an Beteiligungen reinzuholen. shopanbieter.de beleuchtet, ob sich ein Crowdfunding-Investment für Online-Händler lohnen kann. ->shopanbieter.de

Paket-Dienste: Die KEP-Branche hat als Arbeitgeber oft keinen guten Ruf. Die Arbeitsbedingungen sind hart, der Lohn oft niedrig. Anfang des Jahres hatte BirdieMatch einen Gehaltsreport für Jobs in der Logistik vorgelegt. Die Branche sucht dringend nach Paketboten, doch der Arbeitsmarkt ist abgegrast. Das führt leider dazu, dass vor allem Subunternehmer der KEP-Dienstleister zu illegalen Methoden greifen, um Fahrer zu rekrutieren. Experten wie der Sozialwissenschaftler Tim Engartner fordern deshalb eine „erneute Regulierung des Marktes“ – sprich eine Wieder-Verstaatlichung der Brief- und Paketzustellung. ->Logistik-Watchblog

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