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E-Commerce-Themen im Februar – Leseempfehlung für Shopbetreiber von Cyberday

Willkommen zum monatlichen Branchenrückblick. Im Februar erklärte das Oberlandesgericht München den Amazon-Checkout für rechtswidrig, weil er zu wenige Informationen über die Produkte im Warenkorb enthält. Das sollte vielen Online-Händlern zu denken geben, die, genau wie Amazon, auf verkürzte Produktangaben im Checkout setzen. Weitreichende Auswirkungen könnten auch aktuelle Überlegungen des Bundesfinanzamts haben, Internetkonzerne mit einer Quellensteuer auf Online-Werbung zu belegen. Wirkung zeigt bereits das Gesetz gegen Umsatzsteuerbetrug auf Online-Plattformen: Die Zahl ausländischer Händler, die in Deutschland eine Umsatzsteuer-ID beantragen, steigt weiter sprunghaft an. Wer den Gang zum Finanzamt scheut, schreckt dagegen in manchen Fällen nicht davor zurück, die Umsatzsteuer-ID deutscher Händler einfach zu kapern und als die eigene auszugeben, wie ein ebay-Händler diesen Monat auf Facebook berichtete. 

Amazons Checkout ist rechtswidrig: Das OLG München hat eine Entscheidung getroffen, die alle Online-Händler nachhaltig beeinträchtigen dürfte. Rechtliche Grundlage des weitreichenden Urteils ist die Umsetzung der sogenannten Button-Lösung. Die Wettbewerbszentrale hatte schon letztes Jahr gegen die deutsche Niederlassung von Amazon geklagt, weil zwar auf der Produktseite alle wesentlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden, im Checkout aber nicht – obwohl das die Button-Lösung vorschreibt. So fehlten bei der Bestellung eines Kleidungsstücks in der Checkout-Übersicht Angaben zum Material, bei einem Sonnenschirm das Gewicht das Produkts. Das Problem: Viele deutsche Online-Händler bieten wie Amazon in ihrem Checkout eine verkürzte Informationsübersicht – und sind damit nach dem Urteil eventuell abmahnfähig. ->Onlinehändler-News

Steuer auf Onlinewerbung? Weil Internetkonzerne wie Google und Facebook schwer zu besteuern sind, sollen nach Plänen des Bundesfinanzministeriums deutsche Werbetreibende als Steuereintreiber eingespannt werden. Dabei soll eine 15-prozentige Quellensteuer auf Onlinewerbung fällig werden. Der Bund orientiert sich damit am Sonderweg der bayerischen Finanzämter, die die sogenannte Quellensteuer seit Anfang des Jahres erheben. ->t3n

Insolvenz wegen zu wenig Controlling: Ralf Kaufhold, Geschäftsführer des Werkzeugversenders arturus24, musste Ende letzten Jahres Insolvenz anmelden. Sein größter Fehler, erklärt er im Podcast-Interview mit shopanbieter.de, sei mangelndes Controlling gewesen, sagt der Händler. ->shopanbieter.de

Marktanteile im E-Commerce: Wie groß ist Amazons Marktanteil am deutschen E-Commerce wirklich? Da das Unternehmen keine genauen Zahlen zu seinen Handelsumsätzen veröffentlicht, sprießen in der Branche immer wieder wilde Schätzungen zum GMV von Amazon.de. Die letzte abenteuerliche Zahl konnte Peter Höschl nicht einfach so stehen lassen. ->shopanbieter.de

Umsatzanalyse: Gemeinsam mit dem Institut STATISTA hat das Wirtschaftsmagazin FOCUS Business die „Wachstumschampions 2019“ ermittelt und ein Ranking erstellt. Shopanbieter.de hat sich die Online-Händler rausgepickt und analysiert, wieviel Umsatz diese je Mitarbeiter im Schnitt machen. Ergebnis: 327.000 Euro an Umsatz hat ein durchschnittlicher E-Commerce-Mitarbeiter für sein Unternehmen erwirtschaftet. ->shopanbieter.de

Gebührenanpassung für Versand durch Amazon: Hatte Amazon zum Ende 2018 bereits Änderungen der FBA Lagergebühren zum 1. April 2019 angekündigt, legt Amazon nun auch bei den Versandgebühren nach. Änderungen gibt es in fast allen Versandbereichen von lokalem Versand über PAN-EU bis hin zum Multi-Channel-Versand. Allerdings sind nicht alle Gewichtsklassen betroffen. Besonders der Versand von Übergrößen-Artikel wird teilweise deutlich teurer. ->Revoic.com

Neue Umsatzsteuer-Regeln: Das neue Gesetz, nach dem Handelsplattformen seit 1.3. für die Umsatzsteuerhinterziehung ihrer Händler gerade stehen müssen, zeigt Wirkung: Immer mehr Anbieter aus Nicht-EU-Länder lassen sich in Deutschland steuerlich registrieren. Besonders rasant ist der Zuwachs der Anmeldungen von Unternehmern mit Sitz in der Volksrepublik China einschließlich Hongkong. Beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln haben sich bis zum 31. Januar 2019 insgesamt 9.194 Firmen angemeldet. ->Handelsblatt

Handel mit Mehrwert: Das neue Fachbuch Handel mit Mehrwert von Handelsforscher Prof. Dr. Gerrit Heinemann (Hochschule Niederrhein) sowie den Retail-Experten H. Mathias Gehrckens und Thomas Täuber (Accenture) greift die drei wichtigsten Aspekte der Marktveränderung im Handel auf: Markt und Kunde, neue Geschäftsideen und Geschäftsmodelle sowie Geschäftssysteme und Businessschnittstellen. Die Herausgeber plädieren für einen disruptiven Wandel im Handel. Eine Leseprobe gibt’s auf ->Location Insider

Kampf auf dem Amazon-Marketplace: Auf dem Amazon-Marktplatz wird mit immer härteren Bandagen gekämpft. Händler kopieren, täuschen, sabotieren, bedrohen und erpressen Konkurrenten – und bestechen sogar Konzernmitarbeiter. Im Krieg auf der Plattform sind Amazons eigene Regeln zur ultimativen Waffe geworden. ->Etailment

Mikrofon in Googles Nest Secure: Die Google-Alarmanlage Nest Secure hat ein Mikrofon, über das weder Presse noch Nutzer informiert waren. Das sei keine Absicht gewesen, erklärt nun Google.->heise

Kaperung von Umsatzsteuer-IDS: Ein ebay-Händler berichtete auf Facebook von einer perfiden Betrugsmasche: Diverse ausländische Händler hatten seine VAT-ID gekapert und für ihr Geschäft verwendet. Händler können mit einer Suche via Google herausfinden, ob ihre Umsatzsteuer-ID auch von anderen Händlern benutzt wird. ->shopanbieter.de

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