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E-Commerce-Themen im Juli – Leseempfehlung für Shop-Betreiber von Cyberday

Willkommen zum monatlichen Branchenrückblick. Im Juli feierte sich das Bundeskartellamt für einen Sieg gegen Amazon; doch die Verbesserungen, die die Behörde für Marktplatz-Händler durchgesetzt hat, entsprechen nur weitgehend den Bestimmungen, die mit dem Plattform-to-Business-Gesetz der EU ab Mitte 2020 sowieso geltendes Recht geworden wären.

Apropos Zukunft: Auch Händler müssen sich, gefordert von ihren zunehmend grün denkenden Kunden, mit dem Klimawandel beschäftigen: Die t3n hat einen Ratgeber für den Weg zum klimaneutralen E-Commerce erstellt. Auch zu anderen relevanten Geschäftsthemen wie Kundenbindung, Warenfinanzierung, Kundenansprache und Cyber-Security haben wir wieder interessante Lesestücke für Sie zusammengestellt. 

Mehr Rechte für Amazon-Händler: Das Bundeskartellamt stellt sein Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein. Die Behörde erwirkte Verbesserungen und mehr Rechte für die Marktplatzpartner – griff damit aber vornehmlich dem Plattform-to-Business-Gesetz vor, das Mitte 2020 EU-weit in Kraft tritt. Die Branche reagierte skeptisch bis vorsichtig optimistisch ->Internetworld (Bericht)->Internetworld (Reaktionen)

Klimaneutraler Online-Handel: Der Umgang mit dem Klimawandel ist auch für den Onlinehandel unvermeidlich – vor allem da der Kunde in Zeiten von Fridays for Future von Unternehmen immer vehementer eine klare Positionierung fordert. Der Weg zum klimaneutralen Online-Händler ist aufwendig, aber machbar. t3n hat einen 6-Punkte-Plan erstellt. ->t3n

Kundenbindung: Gute Kundenbindung ist der wichtigste Erfolgsfaktor für Online-Shops. Doch die wenigsten Händler wissen, mit welchen KPIs sie den Erfolg ihrer Maßnahmen prüfen können. iBusiness hat neun KPIs zusammengefasst, auf die es ankommt. ->ibusiness (Premium)

Abo-Commerce: E-Commerce-Modelle mit Abo-Charakter sind in der Vergangenheit immer wieder spektakulär gescheitert. Das österreichische Zahnhygiene-Start-up Playbrush versucht einen anderen Ansatz – und setzt beim Marketing auf bekannte Influencer wie Daniela Katzenberger. ->Online Marketing Rockstars

Identity Fraud im Payment: Ein Identitätsbetrug liegt vor, wenn persönliche Daten gestohlen wurden, so etwa Namen, Geburtsdatum, Adresse und weitere Details. Internetworld.de erklärt, wie sich Online-Händler effektiv gegen Betrüger mit falscher Identität wehren können. ->Internetworld

WhatsApp für 50+: In der kaufkräftigen Zielgruppe der über 50-Jährigen verschenken Online-Shops noch immer viel Potenzial, weil sich die Altersgruppe dem E-Commerce deutlich zögerlicher nähert. Ein möglicher Zugangskanals sind Messenger-Dienste wie WhatsApp, erklärt Stephanie Wißmann von tyntec. ->Lead Digital

Warenfinanzierung: Der Onlinehandel ist ein kapitalintensives Geschäft: Bis ein Händler Geld verdient, muss er erst einmal welches ausgeben – für Lagerkapazitäten, Versandstrukturen und natürlich für die Ware selbst. Wer nicht über ausreichend Kapital verfügt, den führt sein Weg bei Finanzierungsgesprächen meist zur eigenen Hausbank. Doch das ist nicht zwangsweise die beste Alternative für die Warenfinanzierung. ->shopanbieter.de

Cybersecurity: DDOS- oder Ransomware-Attacken sind längst nicht mehr nur ein Problem, dem große Konzerne begegnen müssen. Die jüngste Cyber-Attacke auf die Juwelierkette Wempe zeigt, dass auch mittelständische Unternehmen eine Security-Strategie brauchen. ->Spiegel Online

Diversity Update bei Google: Google will seine Suche tiefgreifend ändern und hat dafür Anfang Juni das Diversity-Update angekündigt, das mehr Vielfalt in die Suchergebnisse bringen sollte. Eine Analyse der Suchmaschinen-Experten von Searchmetrics zeigt: Das Update sorgt tatsächlich für mehr Abwechslung auf der ersten Suchergebnis-Seite, vor allem bei transaktionsorientierten Suchanfragen – und bietet kleineren Online-Shops damit neue Chancen. ->Onlinehändler-News

Schwarze Löcher im FBA-Lager: Immer wieder kommt es vor, dass Produkte in Amazon FBA-Lagern verlegt, beschädigt oder versehentlich entsorgt werden. Den betroffenen Händlern steht in solchen Fällen eine Entschädigung von Amazon zu. Doch was viele nicht wissen: Die Beweislast liegt aktuell bei den Händlern. Nur wer seine eigenen Produktbestände gut im Blick hat, kann Unregelmäßigkeiten finden und eine Erstattung von Amazon anfordern – die sich schnell auf mehrere Tausend Euro pro Jahr summieren kann. ->shopanbieter.de

Vertical Brands: Start-ups wie Casper, Allbirds, Kapten & Son oder Warby Parker streichen für ihre Produkte den Mittelsmann, umgehen den Handel – und vor allem Amazon – und machen direkt mit dem Kunden ihre Geschäfte. Wie gelingt ihnen das? ->etailment

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