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E-Commerce-Themen im März 2018 – Leseempfehlung für Shopbetreiber von Cyberday

Willkommen zum monatlichen Branchenrückblick. Im März ging das Shopping-Feature von Instagram in Deutschland an den Start; damit können Produkte direkt aus der Instagram-App heraus verkauft werden. Auch die Google Transactions, Googles Antwort auf die Alexa Skills, feierten Premiere in Deutschland. Mit den Mini-Programmen kann der Google Assistant beispielsweise ein car2go-Auto mieten. Und noch einen Start gab es zu beobachten: Google rollte endlich den lange angekündigten Mobile-First-Index aus und gibt damit mobilen Websites den Vorrang in den Suchergebnislisten. Neben so vielen Neuheiten haben wir aber auch gute Tipps für den Geschäftsalltag gesammelt, zum Beispiel zu den Themen Growth Management, Produkttexte oder Newsletter-Marketing.

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E-Commerce-Themen Februar 2018 – Leseempfehlung für Shopbetreiber von Cyberday

Willkommen zum monatlichen Branchenrückblick. Im Februar hat das EU-Parlament das umstrittene Geoblocking, mit dem Händler den Einkauf von Kunden aus dem europäischen Ausland behindern konnten, gekippt. Angezählt ist auch Paypal: ebay will sich 2020 endgültig von der ehemaligen Tochtergesellschaft trennen und dann die Bezahlabwicklung auf dem Marktplatz in die Hände des niederländischen Payment-Dienstleisters Adyen übergeben. Amazon scheint langsam ernst zu machen mit seinen Logistik-Ambitionen: Einem Pressebericht zufolge soll schon in wenigen Wochen ein eigener Lieferdienst aus dem Hause Amazon an den Start gehen. Die unglaublichste Geschichte des Monats aber gab es auf shopanbieter.de zu lesen: Dort berichtete ein Online-Händler detailliert, wie er und mindestens 127 andere Shopbetreiber beim Shop-Kauf von einem professionellen Betrüger über den Tisch gezogen wurden.

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommt

Ab dem 25.05.2018 wird die neue europaweite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam, über welche in den letzten Monaten bereits in vielen Medien ausführlich berichtet wurde. Aus diesem Grund möchten wir nachfolgend die wichtigsten Aspekte stichpunktartig auflisten, welche Sie bei Ihren E-Commerce-Aktivitäten beachten müssen um Abmahnungen und hohe Bußgelder zu vermeiden:

Dies sind nur ein paar Stichpunkte, um den Richtlinien der DSGVO gerecht zu werden. Sollten Sie den Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz bisher nicht so genau genommen haben, sollten Sie spätestens jetzt aktiv werden!

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RECHTSNEUIGKEITEN IM E-COMMERCE VOM FEBRUAR 2018

Eine neue EU-Verordnung wird ihre Schatten voraus – diesmal: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Außerdem im Programm: Initiative Fairness im Handel und Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails.

Die ab dem 25.05.2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung bürdet Onlinehändlern eine Fülle von Pflichten auf. In dem Zusammenhang wird derzeit oft gefragt, ob und in welchen Fällen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig sein wird. Was gilt etwa für Onlinehändler, die mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen? Was bedeutet automatisiert und wer genau ist mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt? Gilt die Schwelle von zehn Personen uneingeschränkt? Die IT-Recht Kanzlei hat diese Frage übersichtlich und verständlich aufbereitet – die Antwort finden Sie in diesem Beitrag. 

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Diese 2017er-Trends sollten Sie 2018 nicht aus den Augen verlieren

Auch im vergangenen Jahr hat sich unsere volatile Branche wieder mit vielen Neuheiten beschäftigt. Unter den vielen Säuen, die dabei durchs Trends-Dorf getrieben wurden, sind uns sieben aufgefallen, die auch ein Jahr nach dem Hype noch das Zeug dazu haben, den E-Commerce zu verändern. Deshalb hier die Trends aus 2017, die Sie 2018 nicht verpassen sollten.

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RECHTSNEUIGKEITEN IM E-COMMERCE VOM DEZEMBER 2017

Der Winter ist da, die Feiertage stehen vor der Tür – Geschäftige Zeiten für den Onlinehandel. Dennoch sollten sich Händler die Zeit nehmen, sich mit den aktuellen Entwicklungen im eCommerce-Recht zu beschäftigen. Diesmal: Kostenloser Rückversand als Werbeargument. Und wir werfen einen Blick auf aktuelle Abmahngründe.

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RECHTSNEUIGKEITEN IM E-COMMERCE VOM OKTOBER 2017

Der Herbst beginnt und damit ist es nicht weit bis zum Weihnachtsgeschäft – Zeit, sich für die aktuellen Entwicklungen im eCommerce-Recht zu rüsten. Diesmal: Fragen und Antworten zu WhatsApp, wirksame Beschränkungen des Erwerberkreises im B2B-Bereich und zu aktuellen Abmahngründen.

Da gibt es so einiges. WhatsApp ist die in Deutschland meist genutzte Messeging App – während der Messenger-Dienst der Facebook-Tochter bislang insbesondere für private Kommunikation genutzt wurde, erkennen mittlerweile auch immer mehr Händler das Potenzial von WhatsApp für ihr Unternehmen: Die App ist schnell und effizient und bietet damit gute Voraussetzungen für Direktmarketing-Maßnahmen wie das Verschicken von Kurz-Newslettern und die direkte Kommunikation mit bestehenden und potenziellen Kunden. Doch was sagt das deutsche Recht zur geschäftlichen Nutzung von WhatsApp? Die IT-Kanzlei hat für Sie die wichtigsten Punkte, von Datenschutz über Impressumspflicht bis zur Abwicklung einer Bestellung, in einem übersichtlichen Beitrag zusammengestellt.

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