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E-Commerce

5 Tipps für den erfolgreichen Verkauf über Online-Marktplätze

Online-Marktplätze sind als zusätzliche Vertriebskanäle für die meisten Online-Händler nicht wegzudenken. Doch der großen Reichweite der Portale stehen die Gebühren, der Preisdruck durch die Wettbewerber und die teilweise restriktiven Vorgaben der Anbieter entgegen. Um Online-Marktplätze erfolgreich zu nutzen, bedarf es deshalb einer ausgeklügelten Strategie.

Wer Produkte über externe Vertriebskanäle verkauft, sollte regelmäßig überprüfen, ob damit auch tatsächlich Geld verdient wird. Durch den hohen Preiswettbewerb müssen Händler häufig mit niedrigeren Verkaufspreisen kalkulieren, wenn sie Umsatz machen wollen. Außerdem schmälern Verkaufsgebühren die Marge. Online-Händler sollten direkte und indirekte Kosten deshalb stets im Blick haben, um zu kontrollieren, wie profitabel die Produkte angeboten werden können. So kann sich beispielsweise das Retourenverhalten der Kunden bei einem Online-Marktplatz ganz anders darstellen als beim eigenen Online-Shop. Zudem müssen auch die personellen Kosten für den Kundenservice für Marktplatz-Besucher berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Pflege der eigenen Angebote auf Online-Marktplätzen.

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So gelingt es, Retouren, Versand und Logistik effizient zu steuern

Das shopanbieter to go-Magazin beschäftigt sich in der achten Ausgabe mit dem Top-Thema „Mehr als einfach nur Pakete packen – professionelle Logistik als wettbewerbsentscheidender Faktor“ und zeigt praxisnah auf, wie es gelingt, Retouren, Versand und Logistik effizient zu steuern und als wichtigen Hebel für den Online-Erfolg zu nutzen.

Denn der größte Arbeitsaufwand nach einer Bestellung im Online-Shop sind die Logistik und das Fulfillment[1]. Es ist also von großer Bedeutung, die Logistik und den Versand aus verschiedenen Gesichtspunkten aus zu optimieren und professionalisieren. Erfahrungsgemäß kostet eine unprofessionelle Abwicklung von Logistik und Organisation Geld und frisst Zeit. Auch zum Kunden kann eine fehlerhafte und chaotische Organisation durchdringen und sich so negativ auswirken.

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Rechtsneuigkeiten im E-Commerce vom September 2015

Beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Frankreich ist es fahrlässig, einfach die vertrauten deutschen Regeln 1:1 umzusetzen. Die EU-Richtlinien haben zwar viele Regeln des Fernabsatzrechts in der EU angeglichen. Aber es sind in Frankreich nach wie nationale Sonderregeln zu beachten, die umzusetzen sind.
Hier sind einige Tipps der IT-Recht Kanzlei, was der deutsche Onlinehändler beim Vertrieb von Waren in Frankreich beachten sollte.

– Die Webseite des Onlinehändlers, die sich an französische Verbraucher richtet, sollte insgesamt in französischer Sprache formuliert sein. Verstöße gegen das Sprachgebot können von der französischen Wettbewerbsbehörde (Direction générale de la concurrence) mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

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E-Commerce Controlling professionell gemacht

Viele Online-Händler sind mit der Bewältigung des Tagesgeschäfts mehr als ausgelastet. Oftmals muss der Inhaber selbst bei der Kommissionierung Hand anlegen und eingehende Retouren überprüfen. So wird das Tagesgeschäfts zum Hamsterrad, aus dem es scheinbar kein Entrinnen gibt. Deutlich wertvoller wäre die Arbeitszeit jedoch investiert, wenn Shop-Betreiber sich stärker auf das Controlling kümmern würden. Denn nur so lässt sich der eigene Betrieb für die Zukunft rüsten.

Kennzahlen zu sammeln und auszuwerten kann für Online-Händler extrem wertvoll sein.  Selbst, wenn man hierfür „nur“ die kostenlose Web-Analyse von Google Analytics nutzt. Ein Beispiel aus der Praxis: Das Unternehmen RhinoStores betreibt vier Special-Interest-Stores im Internet. Bei der Steuerung der Shops setzt RhinoStores auf selbstentwickelte Dashboards, die aktuelle Zahlen aus dem Shopsystem und von Google Analytics in Echtzeit anzeigt und jede gewünschte Statistik auswirft.

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Commercetools SPHERE.IO, Spryker & Co. – neue Shop-Software braucht das Land

Derzeit ist in der Branche oft die Rede von E-Commerce Frameworks oder EaaS (E-Commerce as a Service) wenn es bei Diskussionen um die Frage geht, welche Shop-Software für ambitionierte E-Commerce-Projekte am geeignetsten ist. Am häufigsten fallen dann die Namen von Lösungen wie Commercetools SPHERE.IO oder Spryker.

Für unseren gemeinsam mit shopanbieter.de veröffentlichten Ratgeber „E-Commerce Frameworks und E-Commerce as a Service (EaaS)“ hat Alexander Hofmann verschiedene Lösungen bzw. Lösungsansätze miteinander verglichen. Hofmann ist Geschäftsführer der HOWADO GmbH, die mit ecomparo individuelle und umfassende Recherche- & Beratungsleistungen zur Auswahl der passenden E-Commerce-Software ermöglicht. Exemplarisch werden Auszüge seiner Einlassungen zu Spryker und Commercetools SPHERE.IO vorgestellt.

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Rechtsneuigkeiten im E-Commerce für Juni 2015

Nur, wenn der Käufer eine unberechtigte Reklamation in böser Absicht geltend gemacht hat. Erkennt der Kunde bzw. hat er fahrlässig nicht erkannt, dass der Mangel aus seiner eigenen Sphäre stammt und verlangt er dennoch vom Verkäufer, den Mangel zu beseitigen, kann dies durchaus eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung darstellen. Achtung: Besondere Fachkenntnisse dürfen dabei nicht unterstellt werden, so dass dem laienhaften Käufer insoweit keine Vorwürfe gemacht werden können. Ist es dem Käufer dagegen hingegen nicht möglich zu klären, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, darf er Mängelrechte geltend machen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis nach der (fachgerechten) Prüfung durch den Verkäufer im Ergebnis dann als unberechtigt herausstellen sollte.

Weitere Infos bei der IT-Recht Kanzlei: http://www.it-recht-kanzlei.de/unberechtigte-reklamationen-schadensersatz.html

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