PUBLIKATIONEN

Schlagwort-Archive: E-Commerce Recht

Abmahngefahr Link zur OS-Plattform: Handlungsleitfaden gibt Sicherheit

censorship-610101_640Abzocke pur: Seit dem 9. Januar dieses Jahres müssen Online-Händler in der EU auf die von der EU-Kommission erstellte Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) nach der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hinweisen. Dabei trat zu Beginn nur ein klitzekleines Problem auf: Ein Abmahnanwalt erwirkte eine einstweilige Verfügung vor dem LG Bochum, weil ein Online-Händler nicht den Link zur Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung verwies. Das Gericht verbot dem Unternehmen den Online-Vertrieb von Uhren ohne den Verweis auf die neue EU-Seite. Dumm nur, dass die Plattform der EU zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht existierte, wie shopbetreiber-blog.de berichtete.

Plattform ist online

Weiterlesen

Rechtsneuigkeiten im E-Commerce vom September 2015

Beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Frankreich ist es fahrlässig, einfach die vertrauten deutschen Regeln 1:1 umzusetzen. Die EU-Richtlinien haben zwar viele Regeln des Fernabsatzrechts in der EU angeglichen. Aber es sind in Frankreich nach wie nationale Sonderregeln zu beachten, die umzusetzen sind.
Hier sind einige Tipps der IT-Recht Kanzlei, was der deutsche Onlinehändler beim Vertrieb von Waren in Frankreich beachten sollte.

– Die Webseite des Onlinehändlers, die sich an französische Verbraucher richtet, sollte insgesamt in französischer Sprache formuliert sein. Verstöße gegen das Sprachgebot können von der französischen Wettbewerbsbehörde (Direction générale de la concurrence) mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Weiterlesen

Rechtsneuigkeiten im E-Commerce für Juni 2015

Nur, wenn der Käufer eine unberechtigte Reklamation in böser Absicht geltend gemacht hat. Erkennt der Kunde bzw. hat er fahrlässig nicht erkannt, dass der Mangel aus seiner eigenen Sphäre stammt und verlangt er dennoch vom Verkäufer, den Mangel zu beseitigen, kann dies durchaus eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung darstellen. Achtung: Besondere Fachkenntnisse dürfen dabei nicht unterstellt werden, so dass dem laienhaften Käufer insoweit keine Vorwürfe gemacht werden können. Ist es dem Käufer dagegen hingegen nicht möglich zu klären, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, darf er Mängelrechte geltend machen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis nach der (fachgerechten) Prüfung durch den Verkäufer im Ergebnis dann als unberechtigt herausstellen sollte.

Weitere Infos bei der IT-Recht Kanzlei: http://www.it-recht-kanzlei.de/unberechtigte-reklamationen-schadensersatz.html

Weiterlesen
Kontakt