Viele professionelle Online-Händler (und auch andere Webseite-Betreiber) betreiben Facebook-Werbung. Dabei nutzen sie auch das sogenannte Facebook Customer Audience. Dies bedeutet dass Besucher ihrer eigenen Website mittels des Facebook Customer Audience-Pixels getrackt werden. Sind diese Besucher nun zum Zeitpunkt des Besuchs auch in Ihrem Facebook-Account angemeldet, werden diese in Facebook erfasst und können später vom Online-Händler zielgerichtet in dem sozialen Netzwerk beworben werden.
Rechtlich gesehen, bewegen sich die Händler hier auf dünnem Eis. Denn diese Vorgehensweise ist stark abmahngefährdet. Zwar weisen betroffene Händler in der Regel in ihren Datenschutzbestimmungen darauf hin, jedoch genügt dies nicht. Besucher müssen diesem Tracking aktiv per Optin-Verfahren zustimmen.
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